Das Wichtigste zum Bildungsurlaub auf einen Blick

 

  • Bildungsurlaub bedeutet: bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildung.
  • In 14 von 16 Bundesländern haben die meisten Arbeitnehmer*innen Anspruch auf Bildungsurlaub – Ausnahmen: Bayern und Sachsen.
  • Für Vollzeitbeschäftigte umfasst der Anspruch in der Regel 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr (je nach Bundesland können Regeln abweichen).
  • Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt weitergezahlt; die Seminarkosten tragen meist die Teilnehmenden selbst.
  • Wichtig: Das Seminar (und teils der Anbieter) muss im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes als Bildungsurlaub anerkannt sein – entscheidend ist also wo Sie arbeiten, nicht wo Sie wohnen.
  • Jedes Bundesland legt eigene Voraussetzungen, Fristen, Ausnahmen und Sonderregelungen fest.
WAS IST BILDUNGSZEIT / BILDUNGSURLAUB?

Arbeitnehmer*innen haben in den meisten Bundesländern Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr – also bezahlte Freistellung für Weiterbildung während der Arbeitszeit. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Bildungsurlaubsgesetze der Länder (Ausnahmen: Bayern und Sachsen). Voraussetzung ist, dass das Seminar – in NRW und Baden-Württemberg teils auch der Veranstalter – im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes anerkannt ist. Bildungsurlaub zu beantragen ist unkompliziert, wenn Sie ein paar formale Punkte beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Bildungsurlaub-Anspruch nutzen und Bildungsurlaub richtig beantragen.

Allgemein gilt in Deutschland: Anspruch auf Bildungsurlaub haben  Arbeitnehmer*innen, aber die Details hängen immer vom Bundesland des Arbeitsplatzes ab (nicht Wohnort), weil Bildungsurlaub Ländersache ist.

  • Arbeitnehmerinnen (Angestellte & Arbeiterinnen) in den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetz.
  • Auszubildende: in vielen Ländern ja, oft mit Einschränkungen (z. B. bestimmte Themen wie politische Bildung/Ehrenamt oder geringeres Kontingent).
  • Teilweise auch arbeitnehmerähnliche Personen (je nach Landesrecht).
Wo gibt es keinen gesetzlichen Anspruch?
  • Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.
Häufige Voraussetzungen (typisch, je nach Bundesland)
  • Anspruch erst nach einer Wartezeit im Arbeitsverhältnis (oft um 6 Monate).
  • Das Seminar (und teils der Anbieter) muss im Bundesland des Arbeitsplatzes anerkannt sein.
Wer hat oft keinen oder nur gesonderten Anspruch?
  • Beamt*innen: sehr unterschiedlich je Bundesland (manchmal ausgeschlossen, manchmal analog geregelt).
  • Selbstständige/Freiberufler ohne Arbeitsverhältnis: in der Regel kein Bildungsurlaub, weil es eine arbeitsrechtliche Freistellung ist.

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