Bildungsurlaub ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt selbst, wie viele Tage dir zustehen, wann du den Antrag stellen musst und welche Ausnahmen gelten. Hier findest du die wichtigsten Regeln auf einen Blick.

Die Übersicht

BundeslandAnspruchAntrag spätestensWartezeitGut zu wissen
Baden-Württemberg5 Tage pro Jahr9 Wochen vorherkeineBetriebe unter 10 Beschäftigten sind ausgenommen. Nicht genutzte Tage verfallen.
Bayernkein GesetzentfälltentfälltKein gesetzlicher Anspruch. Fragen lohnt sich trotzdem, manche Tarifverträge regeln Freistellungen.
Berlin5 Tage pro Jahr, mit dem Folgejahr 10 Tage6 Wochen vorherkeineKleine Betriebe bis 20 Beschäftigte dürfen ab einer bestimmten Quote ablehnen.
Brandenburg10 Tage in 2 Jahren6 Wochen vorher6 MonateEine Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen begründet werden.
Bremen10 Tage in 2 Jahrenin der Regel 4 Wochen vorher6 MonateAuch Minijobber und Auszubildende haben Anspruch.
Hamburg10 Tage in 2 Jahren6 Wochen vorherkeineMit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu vier Jahre ansparbar.
Hessen5 Tage pro Jahr, übertragbar auf bis zu 10 Tage6 Wochen vorherkeineDas Land erstattet Betrieben mit in der Regel bis zu 20 Beschäftigten die Hälfte des weitergezahlten Gehalts.
Mecklenburg-Vorpommern10 Tage in 2 Jahren8 Wochen vorher6 Monate
Niedersachsen5 Tage pro Jahr, Vorjahr nutzbar4 Wochen vorherkeine
Nordrhein-Westfalen5 Tage pro Jahr, 2 Jahre zusammenlegbar6 Wochen vorher, schriftlich mit Programm und Anerkennungsnachweis6 MonateGilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Ablehnung schriftlich innerhalb von 3 Wochen.
Rheinland-Pfalz10 Tage in 2 Jahren6 Wochen vorher6 MonateKein Anspruch in Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten.
Saarlandbis zu 5 Tage pro Jahr6 Wochen vorher6 Monate
Sachsenab 1.1.2027: 3 Tage pro Jahr12 Wochen vorher6 MonateNeu ab 2027. Betriebe bis 20 Beschäftigte erhalten 115 Euro Entschädigung pro Ausfalltag.
Sachsen-Anhalt5 Tage pro Jahr, 2 Jahre zusammenlegbar6 Wochen vorherkeineBetriebe mit weniger als 5 Beschäftigten dürfen ablehnen. Eine Reform des Gesetzes ist angekündigt.
Schleswig-Holstein5 Tage pro Jahrso früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vorherkeine
Thüringen5 Tage pro Jahr8 Wochen vorherkeine

So stellst du deinen Antrag

  • Wähle ein Seminar, das in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
  • Stelle den Antrag möglichst zeitnah. Viele Kurse haben nur wenige Plätze, und so bist du auch bei längeren Fristen auf der sicheren Seite.
  • Lege das offizielle Seminarprogramm bei. Du bekommst es auf Anfrage beim Anbieter.
  • Reiche den Antrag schriftlich ein und bewahre eine Kopie auf.
  • Nach dem Seminar bekommst du eine Teilnahmebescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegst.

Gut zu wissen

  • Bei Teilzeit gilt der Anspruch anteilig, je nachdem, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
  • Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Die Seminarkosten übernimmst du in der Regel selbst.
  • Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus den im Gesetz genannten Gründen, zum Beispiel bei dringenden betrieblichen Belangen.
  • Beamtinnen und Beamte haben je nach Bundesland eigene Regelungen.

→ Argumente für das Gespräch mit deinem Arbeitgeber findest du hier.

Stand: Oktober 2026. Grundlage ist die Übersicht „Bildungsfreistellung in den Ländern“ des Landes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2025) sowie für Sachsen der Landtagsbeschluss vom Februar 2026. Gesetze können sich ändern. Die verbindlichen Regeln findest du im jeweiligen Landesgesetz.

Nach oben scrollen