Bildungsurlaub ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt selbst, wie viele Tage dir zustehen, wann du den Antrag stellen musst und welche Ausnahmen gelten. Hier findest du die wichtigsten Regeln auf einen Blick.
Die Übersicht
| Bundesland | Anspruch | Antrag spätestens | Wartezeit | Gut zu wissen |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage pro Jahr | 9 Wochen vorher | keine | Betriebe unter 10 Beschäftigten sind ausgenommen. Nicht genutzte Tage verfallen. |
| Bayern | kein Gesetz | entfällt | entfällt | Kein gesetzlicher Anspruch. Fragen lohnt sich trotzdem, manche Tarifverträge regeln Freistellungen. |
| Berlin | 5 Tage pro Jahr, mit dem Folgejahr 10 Tage | 6 Wochen vorher | keine | Kleine Betriebe bis 20 Beschäftigte dürfen ab einer bestimmten Quote ablehnen. |
| Brandenburg | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Wochen vorher | 6 Monate | Eine Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen begründet werden. |
| Bremen | 10 Tage in 2 Jahren | in der Regel 4 Wochen vorher | 6 Monate | Auch Minijobber und Auszubildende haben Anspruch. |
| Hamburg | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Wochen vorher | keine | Mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu vier Jahre ansparbar. |
| Hessen | 5 Tage pro Jahr, übertragbar auf bis zu 10 Tage | 6 Wochen vorher | keine | Das Land erstattet Betrieben mit in der Regel bis zu 20 Beschäftigten die Hälfte des weitergezahlten Gehalts. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Tage in 2 Jahren | 8 Wochen vorher | 6 Monate | |
| Niedersachsen | 5 Tage pro Jahr, Vorjahr nutzbar | 4 Wochen vorher | keine | |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage pro Jahr, 2 Jahre zusammenlegbar | 6 Wochen vorher, schriftlich mit Programm und Anerkennungsnachweis | 6 Monate | Gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Ablehnung schriftlich innerhalb von 3 Wochen. |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage in 2 Jahren | 6 Wochen vorher | 6 Monate | Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten. |
| Saarland | bis zu 5 Tage pro Jahr | 6 Wochen vorher | 6 Monate | |
| Sachsen | ab 1.1.2027: 3 Tage pro Jahr | 12 Wochen vorher | 6 Monate | Neu ab 2027. Betriebe bis 20 Beschäftigte erhalten 115 Euro Entschädigung pro Ausfalltag. |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage pro Jahr, 2 Jahre zusammenlegbar | 6 Wochen vorher | keine | Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten dürfen ablehnen. Eine Reform des Gesetzes ist angekündigt. |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage pro Jahr | so früh wie möglich, mindestens 6 Wochen vorher | keine | |
| Thüringen | 5 Tage pro Jahr | 8 Wochen vorher | keine |
So stellst du deinen Antrag
- Wähle ein Seminar, das in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist.
- Stelle den Antrag möglichst zeitnah. Viele Kurse haben nur wenige Plätze, und so bist du auch bei längeren Fristen auf der sicheren Seite.
- Lege das offizielle Seminarprogramm bei. Du bekommst es auf Anfrage beim Anbieter.
- Reiche den Antrag schriftlich ein und bewahre eine Kopie auf.
- Nach dem Seminar bekommst du eine Teilnahmebescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegst.
Gut zu wissen
- Bei Teilzeit gilt der Anspruch anteilig, je nachdem, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest.
- Während des Bildungsurlaubs zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt weiter. Die Seminarkosten übernimmst du in der Regel selbst.
- Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus den im Gesetz genannten Gründen, zum Beispiel bei dringenden betrieblichen Belangen.
- Beamtinnen und Beamte haben je nach Bundesland eigene Regelungen.
→ Argumente für das Gespräch mit deinem Arbeitgeber findest du hier.
Stand: Oktober 2026. Grundlage ist die Übersicht „Bildungsfreistellung in den Ländern“ des Landes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2025) sowie für Sachsen der Landtagsbeschluss vom Februar 2026. Gesetze können sich ändern. Die verbindlichen Regeln findest du im jeweiligen Landesgesetz.